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CHV aktuell Nr. 51
Thema der Ausgabe
Die Patientenverfügung
Juristisch gesehen ist die Patientenverfügung eine einseitige
Willenserklärung.
Mit ihr weist der Patient für den Fall, dass er entscheidungsunfähig
wird, nach seinen persönlichen Vorstellungen den behandelnden
Arzt an, bestimmte medizinische Maßnahmen vorzunehmen
oder zu unterlassen (die Patientenverfügung des CHV,
als Broschüre erschienen im C. H. Beck Verlag, ist über
den Buchhandel erhältlich).
Editorial
Liebe
Mitglieder und Freunde des CHV,
das neue Jahr hat gut und verheißungsvoll angefangen:
' Was wir 2005 gesät haben, beginnt erste Früchte
zu tragen.
Mit der Zahlung der letzten Rate des Kaufpreises im Februar
sind wir nicht nur Besitzer, sondern Eigentümer des Christophorus-Hauses
in der Effnerstraße geworden.
Die für unseren Bedarf erforderlichen Umbauarbeiten wurden
termingerecht fertig, auch der Kostenrahmen wurde nur unwesentlich
überschritten. Angesichts des Umfangs der Baumaßnahmen
(16 Zimmer mit allem Sanitärkomfort, ein Bettenaufzug,
neue elektrische Installation und vieles andere) war dies
nicht zu erwarten. Zu verdanken ist dieses Kunststück
dem unermüdlichen, fachkundigen Einsatz von Herrn Westrich.
Wer einmal durch die neuen Räume gegangen ist, wird feststellen,
dass nicht nur auf Funktionalität geachtet wurde. Vom
Fußboden über das Mobiliar bis zu den Vorhängen
wurde alles in der Absicht ausgesucht, unseren Gästen
eine angenehme Atmosphäre zu bieten, in der auch für
individuelle Wünsche Platz ist.
Am 2.
Januar konnten wie geplant die ersten Gäste aus den Räumen
in der Lindwurmstraße ins Christophorus-Haus umziehen.
Seither sind die ersten acht Zimmer (im Erdgeschoss) belegt.
Am 17.
Januar wurde mit einem sehr gelungenen „Get-together-Fest“
die emotionale Basis gelegt für die Zusammenführung
der Mitarbeiter aus allen Bereichen des CHV unter einem Dach.
Die gemeinsame Arbeit an der gleichen Aufgabe in einem Haus
und im selben Geist – das ist die Substanz, die alle
Mitarbeiter zu einem großen Hospizteam macht, das Menschen
in der letzten Lebensphase Beratung, Begleitung und Betreuung
anbieten kann.
Schwerpunkt dieses Heftes ist
die Patientenverfügung. Mehrere Experten nehmen in diesem
Heft hierzu ausführlich Stellung. Der CHV hat sein Angebot
zu diesem Thema erweitert: Im Christophorus-Haus wie auch
in Alten- und Pflegeheimen bieten wir umfassende Beratung
zu sozialpädagogischen, medizinischen und juristischen
Fragen an. Dies ist dringend erforderlich, da durch den unscharfen
Gebrauch wichtiger Begriffe in der Presse mehr Verwirrung
als Klärung gestiftet wird.
Die Gründung einer „Christophorus Hospiz Stiftung
München“ hat mehr Zeit in Anspruch genommen als
geplant. Aber seit Mitte März gibt es die Stiftung nun.
Wer dem CHV Gutes tun und dazu noch Steuern sparen will, dem
bietet die Stiftung eine attraktive neue Möglichkeit.
Am 6. Mai findet die feierliche Eröffnung statt. Danach
sind alle Mitglieder und Freunde herzlich eingeladen, eine
Woche lang die Möglichkeit, das neue Haus und den CHV
mit seinen Aktivitäten kennen zu lernen.
Ihnen allen ist es zu
danken, dass mit diesem Jahr ein neues, anspruchsvolles Kapitel
in der Geschichte des CHV beginnt. Im Namen des Vorstands
danke ich Ihnen für alles, was Sie für den Verein
bisher schon getan haben, und hoffe auch für die Zukunft
auf Ihr unvermindertes Engagement.
Ihr Dr. Albrecht Ohly
Die
Patientenverfügung
Aus ärztlicher Sicht
Dr. Jürgen Bickhardt, Vorstandsmitglied im Bayerischen
Hospizverband, beleuchtet die Rechtslage aus der Sicht des
Arztes, geht aber ebenso auf die ethische Problematik ein
und ist auch dem eigenen Berufsstand und dessen „Aktionismus“
gegenüber kritisch eingestellt.
Der
Verfassungsrahmen
Sterben und Tod, schreibt Dr. Maximilian
Gaßner vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit
und Sozialordnung, Familie und Frauen, sind heute wieder zur
„res politica“ geworden, zur öffentlichen
Angelegenheit. Vielen Menschen ist dabei oft nicht bewusst,
dass sich auch die Regelungen zur Patientenverfügung
im Rahmen des Grundgesetzes bewegen müssen. Mithin ist
eine Behandlung gegen den Willen des Kranken verfassungswidrig.
Erfahrungen aus der Beratung
Karlo Heßdörfer beschreibt
verschiedene Auswirkungen der Patientenverfügung in der
Beratungspraxis. Insbesondere geht er auf die Frage der Betreuer
oder Bevollmächtigten ein. Außerdem erläutert
er die Rolle sogenannter Konsile, das sind Beratungen des
Arztes mit Kollegen und anderen patientennahen Personen.
Die Bevollmächtigten
GFür eine möglichst transparente Kommunikation im
Beratungsalltag plädiert Ulla Wohlleben in ihrem Beitrag.
Nur so lassen sich mögliche Konflikte bereits im Vorfeld
klären.
Die
letzten Monate
Ein Erfahrungsbericht von Michael Ziehr
Ein Fall für die „Brücke“
Von Brigitta Kofler
Zwei Begleitungen
Von Barbara Pittner und Thomas Schindler.
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