DIE VEREINSZEITSCHRIFT

CHV aktuell Nr. 51

Thema der Ausgabe
Die Patientenverfügung


Juristisch gesehen ist die Patientenverfügung eine einseitige Willenserklärung.
Mit ihr weist der Patient für den Fall, dass er entscheidungsunfähig wird, nach seinen persönlichen Vorstellungen den behandelnden Arzt an, bestimmte medizinische Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen (die Patientenverfügung des CHV, als Broschüre erschienen im C. H. Beck Verlag, ist über den Buchhandel erhältlich).

Editorial

Liebe Mitglieder und Freunde des CHV,
das neue Jahr hat gut und verheißungsvoll angefangen:
' Was wir 2005 gesät haben, beginnt erste Früchte zu tragen.
Mit der Zahlung der letzten Rate des Kaufpreises im Februar sind wir nicht nur Besitzer, sondern Eigentümer des Christophorus-Hauses in der Effnerstraße geworden.
Die für unseren Bedarf erforderlichen Umbauarbeiten wurden termingerecht fertig, auch der Kostenrahmen wurde nur unwesentlich überschritten. Angesichts des Umfangs der Baumaßnahmen (16 Zimmer mit allem Sanitärkomfort, ein Bettenaufzug, neue elektrische Installation und vieles andere) war dies nicht zu erwarten. Zu verdanken ist dieses Kunststück dem unermüdlichen, fachkundigen Einsatz von Herrn Westrich. Wer einmal durch die neuen Räume gegangen ist, wird feststellen, dass nicht nur auf Funktionalität geachtet wurde. Vom Fußboden über das Mobiliar bis zu den Vorhängen wurde alles in der Absicht ausgesucht, unseren Gästen eine angenehme Atmosphäre zu bieten, in der auch für individuelle Wünsche Platz ist.

Am 2. Januar konnten wie geplant die ersten Gäste aus den Räumen in der Lindwurmstraße ins Christophorus-Haus umziehen. Seither sind die ersten acht Zimmer (im Erdgeschoss) belegt.

Am 17. Januar wurde mit einem sehr gelungenen „Get-together-Fest“ die emotionale Basis gelegt für die Zusammenführung der Mitarbeiter aus allen Bereichen des CHV unter einem Dach. Die gemeinsame Arbeit an der gleichen Aufgabe in einem Haus und im selben Geist – das ist die Substanz, die alle Mitarbeiter zu einem großen Hospizteam macht, das Menschen in der letzten Lebensphase Beratung, Begleitung und Betreuung anbieten kann.

Schwerpunkt dieses Heftes ist die Patientenverfügung. Mehrere Experten nehmen in diesem Heft hierzu ausführlich Stellung. Der CHV hat sein Angebot zu diesem Thema erweitert: Im Christophorus-Haus wie auch in Alten- und Pflegeheimen bieten wir umfassende Beratung zu sozialpädagogischen, medizinischen und juristischen Fragen an. Dies ist dringend erforderlich, da durch den unscharfen Gebrauch wichtiger Begriffe in der Presse mehr Verwirrung als Klärung gestiftet wird.
Die Gründung einer „Christophorus Hospiz Stiftung München“ hat mehr Zeit in Anspruch genommen als geplant. Aber seit Mitte März gibt es die Stiftung nun. Wer dem CHV Gutes tun und dazu noch Steuern sparen will, dem bietet die Stiftung eine attraktive neue Möglichkeit.
Am 6. Mai findet die feierliche Eröffnung statt. Danach sind alle Mitglieder und Freunde herzlich eingeladen, eine Woche lang die Möglichkeit, das neue Haus und den CHV mit seinen Aktivitäten kennen zu lernen.

Ihnen allen ist es zu danken, dass mit diesem Jahr ein neues, anspruchsvolles Kapitel in der Geschichte des CHV beginnt. Im Namen des Vorstands danke ich Ihnen für alles, was Sie für den Verein bisher schon getan haben, und hoffe auch für die Zukunft auf Ihr unvermindertes Engagement.

Ihr Dr. Albrecht Ohly

 

Die Patientenverfügung
Aus ärztlicher Sicht

Dr. Jürgen Bickhardt, Vorstandsmitglied im Bayerischen Hospizverband, beleuchtet die Rechtslage aus der Sicht des Arztes, geht aber ebenso auf die ethische Problematik ein und ist auch dem eigenen Berufsstand und dessen „Aktionismus“ gegenüber kritisch eingestellt.

Der Verfassungsrahmen
Sterben und Tod, schreibt Dr. Maximilian Gaßner vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, sind heute wieder zur „res politica“ geworden, zur öffentlichen Angelegenheit. Vielen Menschen ist dabei oft nicht bewusst, dass sich auch die Regelungen zur Patientenverfügung im Rahmen des Grundgesetzes bewegen müssen. Mithin ist eine Behandlung gegen den Willen des Kranken verfassungswidrig.


Erfahrungen aus der Beratung
Karlo Heßdörfer beschreibt verschiedene Auswirkungen der Patientenverfügung in der Beratungspraxis. Insbesondere geht er auf die Frage der Betreuer oder Bevollmächtigten ein. Außerdem erläutert er die Rolle sogenannter Konsile, das sind Beratungen des Arztes mit Kollegen und anderen patientennahen Personen.

Die Bevollmächtigten
GFür eine möglichst transparente Kommunikation im Beratungsalltag plädiert Ulla Wohlleben in ihrem Beitrag. Nur so lassen sich mögliche Konflikte bereits im Vorfeld klären.

Die letzten Monate
Ein Erfahrungsbericht von Michael Ziehr


Ein Fall für die „Brücke“
Von Brigitta Kofler


Zwei Begleitungen

Von Barbara Pittner und Thomas Schindler.


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