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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Fallbeispiel: Sie leiden an einer unheilbaren und fortschreitenden Erkrankung, und Ihre Symptome erfordern eine spezielle palliativmedizinische und/oder palliativpflegerische Versorgung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie unter starken Schmerzen, Atemnot, ­wiederkehrender Übelkeit und Erbrechen, Juckreiz oder Angstzuständen leiden.

Seit 2007 hat jeder Bürger nach dem Sozialgesetzbuch Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) zu Hause oder im Heim. Ein Arzt verordnet sie und zwar je nach Sachlage als Beratung, Koordination oder Behandlung durch spezialisierte Palliativmediziner und -pflegekräfte, etwa bei starken Schmerzen oder bei schwer zu versorgenden Wunden. Die Verordnung ist zeitlich begrenzt und wird durch die Krankenkassen überprüft. 

Der CHV hat ein eigenes Palliative Care Team mit mehreren spezialisierten Ärzten, Pflegekräften und Sozialarbeitern. 

Sie erfahren, welche Symptome am Lebensende auftreten und wie man sie lindern kann. In Absprache mit dem Hausarzt oder der Hausärztin werden medizinische und pflegerische Maßnahmen vereinbart, zum Beispiel eine Liste mit Notfallmedikamenten aufgestellt.   

Kosten: 
Die Aufwendungen für die besondere medizinische und pflegerische Versorgung tragen die gesetzlichen Krankenkassen durch die Zahlung von Pauschalen. Ob sich der Dienst dadurch finanzieren lässt, werden erst die nächsten Jahre zeigen. Verordnende Ärzte erhalten für die Vermittlung eine Pauschale. Für die Betroffenen ist die Unterstützung kostenfrei. Privatversicherte Menschen müssen mit ihrer Versicherung vorher abklären, ob diese die entstehenden Kosten übernimmt.

Anfragen unter: 089 / 130787 - 61